Interview: "Von der Terrasse in die Donau springen"

Nicht beim, sondern am Wasser leben – so lautet das Motto von Prof. Arch. DI Dietmar Kraus. Der Architekt zeigt im Interview mit seinem neuen Hausbootprojekt im Linzer Hafen, wie’s geht.

Wie sind Sie auf die Idee gekommen, schwimmende Häuser zu bauen?

Kraus: Hausbootprojekte gibt es bereits vor allem in den Niederlanden aber auch in Deutschland und Frankreich. Als wasserliebender Mensch war mein Gedanke: Warum nicht am Wasser statt beim Wasser zu leben? Warum nicht ein Haus bauen, das in der Donau schwimmt?

Sind schwimmende Häuser ein neuer Trend?

Kraus: Ich sehe es als Lifestyle Produkt, das sehr hohe ökologische Maßstäbe erfüllt und vor allem Menschen anspricht, die nach Freizeitwerten suchen. Es ist ein unglaubliches Feeling, wenn man von der Terrasse aus ins Wasser springen kann und vom Fenster aus Enten und Schwäne beobachtet.

Was müssen Sie als Architekt bei schwimmenden Häusern zusätzlich beachten?

Kraus: Bei der Planung stellt sich die Grundsatzfrage: Baue ich ein Schiff, das ich bewohnen kann? Oder ein Haus, das schwimmen kann. Bei unserem Waterside Living Projekt in Linz lautet die Antwort: Haus! Im Vergleich zu Festlandhäusern sind nur wenige Zusatzanforderungen in der Außenarchitektur umzusetzen, wie beispielsweise eine Verbindung zum Land. In der Innenarchitektur gibt es keine Unterschiede.

Sind die Kosten für Käufer höher als bei Festlandimmobilien?

Kraus: Beim Hausbau entstehen nur geringe Unterschiede. Die Kosten für Infrastruktur und Pacht sind von Standort zu Standort verschieden – hier kann man keine allgemeinen Vergleiche anstellen. In Linz werden sämtliche Häuser vermietet. Künftig soll es auch Kaufoptionen geben.

Wie gestaltet sich ein Umzug?

Kraus: Mithilfe eines Schleppbootes kann ich jederzeit den Standort wechseln, ohne mein Haus zu verlassen. Mobiles Wohnen, rascher Ortswechsel – auch das ist Teil des Lifestyles. Rechtlich betrachtet darf ich aber mein Hausboot nicht in jedes Gewässer stellen. Dabei müssen Naturschutz und Wasserrechte beachtet werden. Für unser Waterside Living Projekt in Linz gibt es langfristige Verträge mit der Via Donau.

Steht der Name des Eigentümers im Grundbuch?

Kraus: Die Häuser gelten als „schwimmende Anlage“ und sind nicht mit dem Grund verankert. Deshalb gilt hier nicht das Baurecht, sondern das Schifffahrts- und das Wasserrecht. Es besteht kein Eintrag im Grundbuch, sondern die Abwicklung erfolgt im Schiffsregister. Für die Nutzung des Stegs und des Wassers gilt das Ländenrecht.

Thema Hochwasser: Bin ich in einem Hausboot geschützt?

Kraus: Ja. Hausboote könnte man auch in hochwassergefährdeten Wohngebieten am Festland aufstellen. Während einer Flut schwimmt das Haus, egal wie hoch der Wasserstand steigt.

Im Linzer Hafen steht das innovative Wohnprojekt mit vier schwimmenden Häusern, die ganzjährig bewohnt werden können.

Sie bieten eine Wohnfläche von rund 110 Quadratmetern zuzüglich großflächigen Terrassen mit direktem Zugang zum Wasser.

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