Tipps fürs Grillvergnügen

Ob Fisch, Fleisch oder Gemüse – An einem schönen Sommertag den Griller anzuwerfen, köstliches Essen zuzubereiten und mit Familie und Freunden gemeinsam entspannte Stunden zu verbringen, gehört für viele einfach dazu.

Damit das Grillvergnügen ungetrübt bleibt, sind folgende Punkte zu beachten:

Die Verwendung von geeigneter Grillausrüstung (Grillvorrichtung, Grillkohle) sollte selbstverständlich sein. Das Verbrennen von biogenen Abfällen bzw. die Errichtung von offenen Bodenfeuerstellen ist nämlich grundsätzlich verboten. Ebenso von Bedeutung ist, ob eine Grillfeier ortsüblich ist und Dritte dadurch eventuell unzumutbar beeinträchtigt werden. Dabei kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an: Während beim Grillen entstehender Rauch und Gerüche auf der Dachterrasse einer Wohnhausanlage i.d.R. frei abziehen können, besteht beim Grillen auf einem Balkon eines unteren Stockwerks einer Anlage ein weitaus höheres Beeinträchtigungspotential.

Aber auch Grundstückseigentümer müssen darauf achten, dass Rauch und Gerüche ihres im Garten aufgestellten Grillers nicht über das ortsübliche Maß hinaus auf das Nachbargrundstück einwirken. Bei wesentlicher Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung kann der Nachbar nämlich mit einer Unterlassungsklage erfolgreich sein.

Grillen verboten?

Bevor der Griller angeworfen wird, sollten vor allem Mieter ihren Mietvertrag sowie die Hausordnung durchsehen. In diesen können sich Grillverbote wie auch konkrete Vorgaben oder Einschränkungen (Grillzeiten, Grillplätze, grillfreie Zonen) finden. Hält sich ein Mieter nicht an die Vorgaben seines Vermieters oder verstößt er gegen die Hausordnung, kann ihm die Kündigung drohen.

Auch Besitzer von Eigentumswohnungen haben die Hausordnung zu beachten. Darüber hinaus kann die Mehrheit der Wohnungseigentümer auch eine Klage auf Ausschluss aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft einbringen, wenn sich ein Wohnungseigentümer/ein Mitbewohner rücksichtslos, anstößig oder grob ungehörig gegenüber den übrigen Parteien verhält.

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Holzkohle, Gas oder elektrisch

Je nach Art des verwendeten Grillers gibt es zudem Spezifika. Bei einem Holzkohlegrill ist neben der Rauchentwicklung etwa auf Funkenflug und die fachgerechte Entsorgung der Grillkohle zu achten. Beim Gasgrill sind beispielsweise die besonderen Vorschriften für die Lagerung von Gasflaschen zu berücksichtigen. So ist die Verwahrung von Gasflaschen z.B. auf unausgebauten Dachböden, in Kellern oder Garagen nicht erlaubt.

Grillen in freier Natur

Das Grillen auf fremden Grundstücken ist, ohne Zustimmung des Eigentümers, verboten – es droht eine Besitzstörungsklage. Ebenso wenig zulässig ist das Entzünden eines Lagerfeuers im Wald. In öffentlichen Anlagen und Parks sollte man immer nur ausgewiesene Grillplätze nutzen.

Neben alldem darf auch auf allgemeingültige Vorschriften, wie beispielsweise geltende Ruhezeiten (i.d.R. 22 bis 6 Uhr früh; die konkret geltenden Vorschriften finden sich in ortspolizeilichen Verordnungen), nicht vergessen werden. Unabhängig davon ist es vor der Veranstaltung einer größeren Grillfeier ratsam, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und um Verständnis zu bitten.

Wenn Sie sich über die „Dos und Don‘ts“ informieren, fachgerecht ausgestattet sind und rücksichtsvoll mit Ihren Nachbarn umgehen, steht einer ausgelassenen Grillfeier nichts mehr im Wege.