Mein Garten. Meine Rechte. Meine Pflichten.

Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer im eigenen Garten? Und was dürfen die Nachbarn?
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsinfos über Themen wie Rasenmähen, Rodungen, überragende Äste und Schwimmbäder.

Rasenmähen

Wann und zu welchen Uhrzeiten Rasenmähen erlaubt ist, klären Landesgesetze bzw. die Gemeinden. Die Bestimmungen sind regional sehr unterschiedlich. Details unter help.gv.at

Neben der Uhrzeit macht auch der Antrieb des Rasenmähers große Unterschiede. So ist ein Elektroantrieb, wie er auch bei vielen Mährobotern vorhanden ist, oft erlaubt. Benzinbetriebene Rasenmäher hingegen sind aufgrund der Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen in vielen Regionen verboten. Eine Pflicht, den Rasen regelmäßig zu mähen, besteht grundsätzlich nicht. Der während eines längeren Sommerurlaubs entstehende höhere Wildwuchs im Garten ist demnach rein rechtlich ist kein Problem.

Anders sieht es bei größeren Gewächsen aus:

Wurzeln oder Äste von Bäumen und Sträuchern, die ins Nachbargrundstück wachsen, dürfen vom beeinträchtigten Nachbarn (in der Regel auf seine Kosten) ab der Grundgrenze entfernt werden – wobei fachgerecht vorzugehen und die Pflanzen möglichst schonend zu behandeln sind. Auch besonders gut gewachsene Bäume können zum Konfliktfall werden, wenn sie den benachbarten Grundstücken zu viel Tageslicht nehmen. Wenn Schattenwurf das nach den ortsüblichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und zu einer, wie es im Gesetz heißt, „unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks“ führt, ist eine Unterlassungsklage möglich. Allerdings sind hier außergerichtliche Lösungen zu empfehlen. Die beiden Konfliktparteien können sich auf eine Rodung oder Kürzungen einzelner Äste verständigen. Doch auch Rodungen sind unter Umständen rechtlich komplex und – wie könnte es anders sein – regional sehr unterschiedlich. So sind Sie beispielsweise in Wien nach Baumrodungen unter gewissen Voraussetzungen zu Ersatzpflanzungen verpflichtet.

Bäume sollten auch regelmäßig auf Stabilität überprüft werden – obwohl es prinzipiell sehr schwer ist, abzuschätzen, welcher Baum im Falle eines „Orkans“ eventuell umstürzen könnte. Hätte der Eigentümer des Baumes das Risiko erkennen und entsprechende Vorkehrungen treffen können, haftet er unter Umständen für durch den Baum entstandene Schäden. In Zweifelsfragen wird empfohlen, einen Fachmann wie etwa einen Baumsachverständigen heranzuziehen.

Anmeldung zum WOHNWELT Newsletter

WOHNWELT News

Gartenimmobilien

Die Frage, was man im Garten alles errichten darf, mit welchem Material und in welcher Höhe, ist ebenso regional sehr unterschiedlich geregelt. Die Bauordnung ist prinzipiell Sache der Bundesländer. Das Aufstellen von Gartenmöbeln, Hollywoodschaukeln udgl. stellt in der Regel kein Problem dar.

Wer den Bau eines Gartengeräteschuppens oder Swimmingpools plant, sollte sich jedoch vorab bei der zuständigen Baubehörde über allenfalls bestehende Vorgaben zu erlaubter Größe, Materialen, Abständen zur Grundstücksgrenze sowie insbesondere allfällige Anzeige- oder Bewilligungspflichten informieren.

Ein weiteres häufig diskutiertes Gartenthema sind über die Grundstücksgrenze hängenden Früchte:

Die Frage, ob ich des Nachbars Äpfel pflücken darf, wenn der Ast in meinen Garten hineinragt, beantwortet sich ganz kurz und klar: JA!
Und: Gehört der auf einem nicht überhängenden Ast des Nachbarbaumes wachsende Apfel mir, wenn ihn eine Windböe in meinen Garten weht? NEIN!

Gefahrenquellen

Schon deutlich heikler ist die Frage nach der Beseitigung von Gefahrenquellen im eigenen Garten. Prinzipiell ist nämlich der Eigentümer (bzw. Nutzer, Mieter, Pächter) für den sicheren Zustand seines Grundstückes verantwortlich. Sollten Kleinkinder beispielsweise trotz Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bzw. einer Aufsichtsperson unbeaufsichtigt auf das Grundstück gelangt sein, hat der Eigentümer – sobald er dies bemerkt – unverzüglich Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Unterlässt er dies, könnte ihn zumindest eine Mitschuld bei Verletzungen von Kindern treffen.

Sofern Kinder im eigenen Haushalt leben, sollten vor allem Schwimmbäder und Gartenteiche eingezäunt oder anderwärtig gesichert sein. Auch Motorsägen und anderes Gartenwerkzeug, an dem sich Kleinkinder rasch schwere Verletzungen zufügen können, werden nach der Benützung am besten unerreichbar weggeräumt. Ebenso empfiehlt es sich für Eltern, auch die Spielgeräte in ihrem eigenen Garten regelmäßig auf Stabilität zu überprüfen.

ImmoCheck
In nur 3 Schritten zum Schätzwert Ihres Wohntraums

Sie haben Ihren Wohntraum bereits gefunden? Mit dem ImmoCheck der Raiffeisen Bausparkasse können Sie online den Schätzwert Ihrer Wunschimmobilie einfach ermitteln – mit nur wenigen Angaben und völlig kostenlos.